Die einfache & günstige BattG-Systemlösung für Batterien und Akkus
















DAS PROBLEM
Was ist BATT?
Die europäische Batteriedirektive 2006/66/EG [BATT] regelt das Inverkehrbringen neuer Batterien und Akkumulatoren, die Beschränkung gefährlicher Substanzen darin sowie die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren. Sie ist die Basis für die nationale Umsetzung dieser Anforderungen in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der BATT-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Batterie-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.
Was ist das BattG?
Das deutsche Batteriegesetz [BattG] setzt die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um. Umfangreiche Produktanforderungen und Verpflichtungen treffen nicht nur die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von neuen Batterien und Akkumulatoren, sondern auch Wiederverkäufer. Dem Verursacherprinzip folgend, zählt dazu auch die Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Das Umweltbundesamt [UBA] als Gemeinsame Stelle hat für die Registrierung der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer das BattG-Melderegister eingerichtet. Ohne Registrierung dürfen Batterien und Akkus in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Wer muss handeln?
- Hersteller: Produzenten von Batterien & Akkus in Deutschland,
- Importeure: Wiederverkäufer, die Batterien & Akkus nach Deutschland einführen und erstmalig hier auf den Markt bringen,
- Händler: Wiederverkäufer von Batterien und Akkus (Hinweis- und Rücknahmepflichten); Händler, die nicht ordnungsgemäß registrierte Batterien & Akkus im Sortiment haben, werden zum „Hersteller“ (Vertreiberregel).
Welche Produkte sind betroffen?
Was ist zu tun?
Hersteller/Erstinverkehrbringer und Händler müssen die Konformität [Product Compliance] von Batterien und Akkumulatoren entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor diese erstmalig in Deutschland angeboten werden können:
No Compliance – No Market!
Welche Strafen drohen?
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbskontrolleure
- Bußgelder bis zu EUR 100.000 pro Einzelfall
- Vertriebsverbot bis zur Nachbesserung der Product Compliance
- Rückruf der betroffenen Produkte
- Gewinnabschöpfung von Verkaufserlösen
- Übertragung des Risikos dieser Strafen auf Händlerkunden [Vertreiberregel]
DIE LÖSUNG
Ex-BATT® – Alles aus einer Hand
Die Komplexität des deutschen Batteriegesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken: Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen weitere Risiken für Hersteller und Händler. Ex-BATT® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Batteriegesetz in einer Komplettlösung:
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